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Mitgliedschaft & Satzung

Leistungen

Die WVPM verfolgt das Ziel, die Psychomotorik und Motologie wissenschaftlich zu fördern und weiterzuentwickeln.

Vorteile einer Mitgliedschaft:

  • Mitwirkung an der Meinungsbildung zu wissenschaftlichen Fragen der Psychomotorik und Motologie
  • Kostenfreie Teilnahme an den eigenen jährlichen Fachtagungen

Zur Satzung

Voraussetzungen zur Mitgliedschaft

(1) Mitglieder in der Vereinigung sind natürliche Personen. Institutionen können außerordentliche Mitglieder werden. 

 (2) Ordentliches Mitglied kann werden, wer in Lehre oder Forschung in einer psychomotorischen oder motologischen Einrichtung tätig ist, einschlägige wissenschaftliche Arbeiten veröffentlicht hat oder einen Studienabschluss der Motologie oder eines anderen wissenschaftlichen Studiums mit psychomotorischem Schwerpunkt nachweisen kann.  

(3) Studierende der genannten Fachrichtungen können als außerordentliche Mitglieder der WVPM teilnehmen. Sie sind in der Mitgliederversammlung nicht stimmberechtigt.  

(4) Außerordentliche Mitglieder können in- und ausländische Verbände oder Vereinigungen werden, deren Zielsetzung jener der WVPM entspricht. 

(5) Auf Beschluss des Vorstandes können weitere Personen Mitglied werden. 

Zum Mitgliedsantrag

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt aktuell 75,00 EUR/Jahr. 

Auf Antrag können Studierende einen reduzierten Beitrag entrichten. Dieser beträgt 35,00 EUR/ahr. Ein entsprechender Nachweis ist dem Mitgliedsantrag beizufügen und jeweils zum 31.12. eines Jahres unaufgefordert unter info@wvpm zu erneuern, da ansonsten im Folgejahr der volle Beitrag erhoben wird. 

Der Mitgliedsbeitrag wird in der Regel zum Jahresbeginn im Lastschriftverfahren eingezogen; entsprechende Angaben zur Kontoverbindung und etwaige diesbezügliche Änderungen sind der Geschäftsstelle mitzuteilen. Bei Eintritt in der zweiten Jahreshälfte wird einmalig lediglich der halbe Betrag berechnet.